Bekanntmachung

7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Markt Berolzheim und 
Aufstellung des Bebauungsplanes Markt Berolzheim Nr. 14 
"Am Weiherlein"

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss -

 Der Marktgemeinderat Markt Berolzheim hat am 14.11.2023 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Markt Berolzheim sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Markt Berolzheim Nr. 14 „Am Weiherlein“ beschlossen.

 Vorgesehen sind mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans:

  1. die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 287 (Teilfläche), 288 (Teilfläche), 289 und 553 (Teilfläche), Gemarkung Markt Berolzheim (Bereich des Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 14 „Am Weiherlein“),
  2. die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 595/1, 595/2, 595/3, 595/4, 595/5, 595/6, 595/7, 595/8, 595/9, 595/10, 595/11, 595/12, 595/13, 596, 596/1, 596/2, 596/3, 596/4, 596/5, 596/6, 596/7, 596/8, 596/9, 596/10, 596/11, 596/14 (Teilfläche), 596/15, 596/16, 597, 597/1, 631, 631/4, 632, 632/3, 632/4, 662/3 und 3339/20 (Teilfläche), Gemarkung Markt Berolzheim (Bereich des Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 13 „An der Buchleite“),
  3. die Herausnahme einer Teilfläche der dargestellten Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 2426, 2427, 2428 und 2429, Gemarkung Markt Berolzheim und Darstellung einer Grünfläche

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 14 „Am Weiherlein“ erstreckt sich auf ca. 1,50 ha und umfasst die oben unter Nr. 1 genannten Grundstücke. Durch die Aufstellung soll westlich der bereits ausgebauten Ortsstraße „Großholzer Weg“ eine einzeilige Bebauung zur Abrundung des Ortsrandes ermöglicht werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

 In der Marktgemeinderatssitzung vom 22.10.2024 wurden nunmehr die vom Ingenieurbüro Klos, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt erstellten Entwürfe der Bauleitpläne gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

 Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwürfe zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Markt Berolzheim und zur Aufstellung des Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 14 „Am Weiherlein“ mit integriertem Umweltbericht in der Zeit

vom 28. Oktober 2024 bis 28. November 2024

öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105 oder im Internet (siehe unten) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vor.

Im Rahmen des Scopings werden die Informationen in die Umweltprüfung mit einbezogen, die nach dem derzeitigen Wissensstand, den verfügbaren Daten bei den Fachbehörden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden können.

Ferner sind  Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen verfügbar. Diese können können Sie aus der unteren PDF-Datei entnehmen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.