Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zum Thema Schöffen
Die Fristen, bis wann die Gemeinden bzw. die Jugendämter Bewerber in die Vorschlagsliste aufnehmen, sind unterschiedlich.
Für die nächste Schöffenperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich Anfang 2023 bei ihrer Gemeinde Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt melden.